Der Beitrag „Neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230“ zeigt, was ab dem 20.01.2027 beim Inverkehrbringen und Betreiben von Maschinen in der EU gilt. Er erklärt die Ablösung der Richtlinie 2006/42/EG und welche Prozess- und Doku-Updates nötig sind: erweiterter Anwendungsbereich, strengere Pflichten für Hersteller/Importeure/Händler und neue Anforderungen an die CE-Konformitätsbewertung.