EU-Maschinenverordnung 2023/1230 – Was ändert sich ab dem 20.01.2027?
Vollständige Anwendung ab 20. Januar 2027
Ab dem 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz: MVO) vollständig in Kraft. Sie ersetzt die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bringt für Hersteller, Betreiber, Importeure und Händler weitreichende Änderungen mit sich.
Unternehmen, die Maschinen in der EU in Verkehr bringen oder betreiben, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen befassen, um weiterhin rechtssicher handeln zu können.
Stichtag 20.01.2027 – Was bedeutet das konkret?
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Bis einschließlich 19. Januar 2027 dürfen Maschinen noch nach der bisherigen Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht werden.
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Ab dem 20. Januar 2027 ist ausschließlich die neue Maschinenverordnung anzuwenden.
Konkret bedeutet dies:
Maschinen, die ab diesem Zeitpunkt neu in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen – inklusive angepasster CE-Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Warum eine neue Maschinenverordnung?
Die bisherige Richtlinie entstand in einer Zeit, in der Themen wie Industrie 4.0, vernetzte Systeme, digitale Steuerungen, Software-Updates oder KI-basierte Funktionen kaum eine Rolle spielten.
Die neue Verordnung berücksichtigt diese Entwicklungen und verfolgt drei zentrale Ziele:
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Erhöhung der Produktsicherheit
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Einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten
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Bessere Berücksichtigung digitaler und vernetzter Systeme
Was ändert sich für Unternehmen?
1) Erweiterter Anwendungsbereich
Die neue Maschinenverordnung gilt nicht nur für klassische Maschinen, sondern auch für:
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Unvollständige Maschinen
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Sicherheitsbauteile
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Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte
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Softwarebasierte und vernetzte Sicherheitsfunktionen
Damit rücken auch digitale Komponenten und Cyber-Risiken stärker in den Fokus der Sicherheitsbewertung.
2) Klare Pflichten für alle Wirtschaftsakteure
Neben Herstellern werden künftig auch Importeure, Händler und Bevollmächtigte stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen sicherstellen, dass nur konforme Maschinen mit
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vollständiger Dokumentation und
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korrekter CE-Kennzeichnung
in Verkehr gebracht werden.
3) CE-Kennzeichnung nach neuen Maßstäben
Die CE-Kennzeichnung bleibt weiterhin Pflicht. Unter der neuen Verordnung sollten Unternehmen insbesondere folgende Punkte neu bewerten:
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Risikobeurteilung inkl. digitaler Risiken
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Technische Dokumentation
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Software-Sicherheitsfunktionen
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Dokumentation wesentlicher Änderungen an Maschinen
Eine unvollständige oder veraltete CE-Dokumentation kann künftig schneller zu Marktüberwachungsmaßnahmenführen.
4) Neue Anforderungen durch Digitalisierung & KI
Maschinen mit lernenden, vernetzten oder softwarebasierten Funktionen müssen künftig auch hinsichtlich folgender Aspekte systematisch bewertet und dokumentiert werden:
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Cyber-Security
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Funktionsänderungen durch Software-Updates
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Fernzugriff und Datenverarbeitung
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Schutz vor Manipulation
Was bedeutet das praktisch für Ihr Unternehmen?
Die neue Maschinenverordnung macht deutlich: Produktsicherheit wird zunehmend zur Management- und Organisationsaufgabe.
Unternehmen sollten rechtzeitig:
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bestehende Maschinenkonzepte überprüfen
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interne Prozesse für Risikobeurteilung und Dokumentation anpassen
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Verantwortlichkeiten klar definieren
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Fach- und Führungskräfte gezielt schulen
So lassen sich spätere Marktbeschränkungen, Haftungsrisiken und Projektverzögerungen vermeiden.
Fazit
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird ab dem 20.01.2027 verbindlicher Maßstab für die CE-Konformität von Maschinen in der EU. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Rechtssicherheit, Planbarkeit und Wettbewerbsvorteile.
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