Lehrgänge "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) qualifiziert Handwerker und Techniker für einfache elektrotechnische Arbeiten wie Steckdosen- oder Schalterwechsel. Die 2-wöchige Schulung nach DGUV Vorschrift 3 vermittelt Grundlagen der Elektrotechnik und Sicherheitsmaßnahmen. Mit der EFKffT können Betriebe Personal effizienter einsetzen und Arbeiten sicher sowie normgerecht ausführen.

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*eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Min.


Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Erweitern Sie Ihre Kompetenz

Allgemeine Definition

Festgelegte Tätigkeiten sind „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die von einem Unternehmen betriebsspezifisch schriftlich definiert werden müssen." Diese Routineaufgaben treten regelmäßig zusätzlich zur Haupttätigkeit auf. Obwohl festgelegte Tätigkeiten häufig mit der Elektronik assoziiert werden, z.B. als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person, sind sie in vielen anderen Bereichen ebenfalls präsent, jedoch nicht immer als solche bezeichnet.

Ein Beispiel ist die Befestigung von Hydraulikanschlüssen. Wenn eine Person dafür keinen entsprechenden Abschluss hat und einen Lehrgang von 5 bis 10 Tagen besucht, um diese Aufgabe durchzuführen, handelt es sich theoretisch ebenfalls um eine festgelegte Tätigkeit. Vorausgesetzt, das Anschließen der Hydraulikanschlüsse ist gleichartig, wiederholend und schriftlich vom Unternehmen definiert, auch wenn es nicht explizit als festgelegte Tätigkeit benannt wird. Häufig werden festgelegte Tätigkeiten jedoch primär mit der Elektrotechnik in Verbindung gebracht.

Elektrotechnik

In der Elektrotechnik gibt es als einzigem Gewerk umfassende Bestimmungen, welche Arbeiten an elektrischen Anlagen von wem durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Diese Regelungen haben nicht nur versicherungstechnische, sondern vor allem arbeitssicherheitstechnische Gründe. Daher hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spezifische Voraussetzungen geschaffen, damit auch Fachkräfte aus anderen Gewerken einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen.

Erweitern Sie sowohl als Unternehmen als auch privat Ihre Kompetenz um ein weiteres Gewerk und steigern Sie dadurch Ihre Flexibilität und Kompetenz. Dies verschafft Ihnen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und stärkt Ihre Marktposition. Profitieren Sie von den klar definierten Bestimmungen in der Elektrotechnik und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die DGUV bietet. So können Sie sicher und effektiv arbeiten und gleichzeitig Ihr Dienstleistungsspektrum erweitern. Wir beraten Sie gern zu unseren Lehrgängen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder Elektrotechnisch unterwiesenen Person.

Die Technikon Akademie ist ein anerkannter und zertifizierter Bildungsträger im technischen Bereich und in den folgenden FAQs gehen wir auf die wichtigsten Fragen und Antworten in Bezug auf festgelegte Tätigkeiten ein.

FAQ - Fragen und Antworten

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine qualifizierte Person, die durch ihre fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis in der Lage ist, ihr übertragene Arbeiten sicher zu beurteilen und potenzielle Gefahren zu erkennen. Diese Fachkraft hat erfolgreich an einer Schulung für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) bei einem anerkannten Bildungsträger teilgenommen und kann ein entsprechendes Zertifikat vorweisen. Diese Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Aspekte, die für die sichere Ausführung spezifischer Tätigkeiten im Elektrobereich erforderlich sind.

Vorteile der Qualifikation als EFKffT:

  • Sicherheit: Durch fundierte Kenntnisse können EFKffTs potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen und vermeiden.
  • Kompetenz: Die Kombination aus theoretischer und praktischer Ausbildung gewährleistet eine hohe Fachkompetenz.
  • Zertifizierung: Ein anerkanntes Zertifikat bestätigt die Qualifikation und erhöht die beruflichen Chancen.

Eine qualifizierte Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann selbstständig gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln ausführen. Diese Tätigkeiten müssen in einer schriftlichen Arbeitsanweisung des Unternehmens genau definiert sein. Die Arbeiten erfolgen im Niederspannungsbereich bis zu 1000V Wechselstrom oder 1500V Gleichstrom und sind von untergeordneter Bedeutung. Alle Arbeiten werden nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt, um höchste Sicherheit zu gewährleisten.

Zusatzqualifikation für elektrotechnische Arbeiten als Nebengewerbe nach DGUV 3

Für Handwerker und Fachkräfte, die im Nebengewerbe elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren wollen, ist eine spezielle Zusatzqualifikation erforderlich. Ein Beispiel: Ein Tischler, der hauptberuflich als solcher arbeitet, kann durch die Zusatzqualifikation "Elektrotechnische Arbeiten für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3" befähigt werden, elektrotechnische Aufgaben wie das Installieren einer Herdplatte im Rahmen seines Nebengewerbes auszuführen. Diese Qualifikation ermöglicht es Handwerkern, ihre Dienstleistungen zu erweitern und zusätzliche Einnahmen zu generieren, indem sie sicher und regelkonform elektrische Arbeiten durchführen.

Durch den Erwerb der Zusatzqualifikation "Elektrotechnische Arbeiten nach DGUV 3" können Handwerker und Fachkräfte ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und ihren Kundenstamm vergrößern, indem sie sowohl Haupt- als auch Nebentätigkeiten professionell abdecken.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach DGUV Grundsatz 303-001

Um die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) gemäß DGUV Grundsatz 303-001 zu starten, benötigen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung. Alternativ wird auch eine gleichwertige berufliche Tätigkeit anerkannt. Wichtig ist, dass Ihre berufliche Tätigkeit durch einen elektrotechnischen Bereich erweiterbar ist.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen

Haben Sie Fragen zur Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (DGUV3)" an der Technikon Akademie erstreckt sich über 10 Tage und umfasst insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE). Diese Weiterbildung kombiniert theoretische und praktische Inhalte, die den Teilnehmern fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Der tägliche Unterricht ist in 8 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) aufgeteilt, um eine intensive und effektive Lernumgebung zu gewährleisten.

Der Lehrgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person erstreckt sich über einen Tag, was insgesamt 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst. Dieser Kurs wird von der Technikon Akademie sowohl online als auch in Präsenz angeboten. Nutzen Sie die flexible Lernmöglichkeit und erweitern Sie Ihre Kenntnisse in der Elektrotechnik mit unserer qualifizierten Ausbildung!

Nach erfolgreicher Teilnahme bei der Technikon Akademie ist Ihr Zertifikat unbegrenzt gültig, muss aber mindestens jährlich mit einem Aufrechterhaltungs-Lehrgang "aufgefrischt" werden, um Ihre Kenntnisse auf den Stand der Technik zu halten.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist berechtigt, eigenverantwortlich einfache elektrotechnische Arbeiten auszuführen. Im Gegensatz dazu darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) solche Arbeiten nur unter direkter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann keinesfalls eine Elektrofachkraft oder befähigte Person ersetzen. Allerdings stellt sie eine äußerst effektive Unterstützung für diese Spezialisten im betrieblichen Umfeld dar.

Die Art der elektrotechnischen Tätigkeiten, die von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) ausgeführt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Personen müssen stets unter der Aufsicht einer qualifizierten Elektrofachkraft stehen. Die Elektrofachkraft ist verantwortlich für die Bewertung der Anforderungen der jeweiligen elektrotechnischen Tätigkeiten, einschließlich ihrer Komplexität und spezifischen Merkmale, im Verhältnis zu den Fähigkeiten der EuPs, die durch ihre beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und aktuelle Tätigkeiten bestimmt werden. Basierend auf dieser Bewertung plant, beaufsichtigt und überprüft die Elektrofachkraft die elektrotechnischen Tätigkeiten der EuPs. Allein die Elektrofachkraft ist befugt, eigenständig zu handeln und die fachliche Leitung über sämtliche Arbeiten an der elektrischen Anlage zu übernehmen.

Das Zertifikat selbst ist unbegrenzt gültig aber eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) muss nach ArbSchG § 12 mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden und Jugendliche mindestens einmal pro Halbjahr!

 

Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“

Im Bereich der Elektrotechnik gelten besondere Vorschriften für die Unterweisung von Personen, die mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln arbeiten. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Dabei geht es um Themen wie Gefahren von Strom, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe bei Unfällen und Verhaltensregeln im Umgang mit elektrischen Anlagen.

Für jugendliche Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, die in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt sind. Hier ist festgelegt, dass jugendliche Arbeitnehmer, die mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln arbeiten, mindestens einmal pro Halbjahr unterwiesen werden müssen.

 

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Unterweisung"

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" legt in § 4 Absatz 1 fest, dass der Unternehmer verpflichtet ist, seine Mitarbeiter über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung gemäß § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes zu unterweisen. Diese Unterweisung muss bei Bedarf wiederholt werden, sollte aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Außerdem muss die Unterweisung dokumentiert werden.

In § 4 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 werden die Inhalte genannt, die vermittelt werden müssen. Dazu gehören die Unfallverhütungsvorschriften, staatliche Vorschriften und Regelwerke, die für den Arbeitsbereich oder die Tätigkeit relevant sind. Diese theoretischen Inhalte können gut durch den Einsatz von elektronischen Angeboten vermittelt und dokumentiert werden. Somit können sich die Unterweisungen vor Ort auf fach- und aufgabenspezifische Situationen konzentrieren und diese mit der Unterschrift des Unterwiesenen bestätigen lassen.

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

Nein, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten und gelernte Elektriker sind nicht gleichwertig, obwohl beide im Bereich der Elektrotechnik tätig sind. Hier sind die Hauptunterschiede:

  1. Ausbildung und Qualifikation:

    • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Diese Personen haben eine spezifische Schulung und Unterweisung erhalten, um bestimmte festgelegte elektrotechnische Arbeiten sicher ausführen zu können. Diese Schulung kann durch den Arbeitgeber oder durch externe Schulungen erfolgen, und sie sind befugt, nur die spezifischen Aufgaben auszuführen, für die sie geschult wurden.

    • Gelernte Elektriker: Sie haben eine formelle Ausbildung absolviert, die in der Regel mehrere Jahre dauert und mit einer Prüfung (Gesellenprüfung) abschließt. Gelernte Elektriker haben ein breiteres Wissen über Elektrotechnik und sind befähigt, eine Vielzahl von elektrotechnischen Arbeiten durchzuführen, einschließlich Installationen, Wartungen, Reparaturen und Diagnosen.

  2. Befugnisse und Verantwortlichkeiten:

    • Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen nur die spezifischen Arbeiten ausführen, für die sie geschult wurden und die in ihrer Unterweisung festgelegt sind.

    • Gelernte Elektriker haben eine umfassendere Befugnis und Verantwortung, da sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, komplexere Aufgaben auszuführen und eigenverantwortlich zu arbeiten.

  3. Arbeitgeberverantwortung:

    • Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten angemessen geschult und unterwiesen werden, um die erforderlichen Arbeiten sicher durchführen zu können.

    • Für gelernte Elektriker gelten ebenfalls bestimmte Arbeitgeberverpflichtungen, einschließlich der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gelernte Elektriker aufgrund ihrer umfassenderen Ausbildung und Qualifikation in der Regel vielseitiger einsetzbar sind und größere Verantwortung tragen können als Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, die spezifische, begrenzte Aufgaben ausführen dürfen.

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