Beschreibung
Lehrgangsziel
Eine dauerhafte Sicherung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wird durch die Bereitstellung einer hochwertigen Ausbildung für Fachkräfte unterstützt. Es ist von entscheidender Bedeutung, den zukünftigen Fachkräftenachwuchs gezielt zu schulen, und dies erfordert auch eine angemessene Ausbildung für die Ausbilder in einem Unternehmen. Gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) müssen die verantwortlichen Personen die AEVO-Prüfung erfolgreich absolvieren. Diese Qualifikation steht allen Berufserfahrenen mit abgeschlossener Ausbildung in kaufmännischen, dienstleistenden oder technischen Bereichen offen. Künftige Ausbilder müssen nicht nur über fachliches Know-how verfügen, sondern auch über pädagogische, organisatorische und rechtliche Kenntnisse. Die AEVO-Prüfung ist bundesweit der einzige anerkannte Nachweis für Kompetenzen im Bereich der Arbeits- und Berufspädagogik. Um Ausbilder optimal auf die Ausbildereignung vorzubereiten, bietet die Technikon Akademie eine qualifizierte AEVO-Prüfungsvorbereitung an.
Zielgruppe
Die Zielgruppe für das Seminar „Ausbildereignung (AEWO)“ sind in der Regel Fachkräfte aus dem Bereich Metall- und Maschinenbau, die eine zukünftige Führungsfunktion in Industrieunternehmen anstreben. Dies können Metall-Fachkräfte, Facharbeiter, Techniker oder ähnliche Personen sein, die bereits über umfassendes Fachwissen im Bereich Metall verfügen und ihr Wissen weiter vertiefen möchten.
Voraussetzungen
In diesem Bereich herrschen häufig Missverständnisse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen für die Anmeldung zur AdA-Prüfung. Es sind keine besonderen Kriterien erforderlich, um die AEVO-Prüfung abzulegen oder den Ausbilderschein zu erlangen.
Allerdings ist zu beachten, dass in Deutschland niemand Auszubildende betreuen darf, es sei denn, er oder sie hat erfolgreich die AEVO-Prüfung bestanden oder einen Ausbilderschein erworben. Das Berufsbildungsgesetz § 28 legt fest, dass die Befähigung, andere auszubilden, bestimmte persönliche und fachliche Qualifikationen erfordern:
„Die Einstellung von Auszubildenden ist nur für Personen zulässig, die persönlich geeignet sind, und die Ausbildung von Auszubildenden darf nur von Personen durchgeführt werden, die sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sind.“
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Zertifikat der Technikon Akademie und anschließende, bundeseinheitliche AEVO-Prüfung.