📝 Lehrgangsbeschreibung
Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Kranführer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Sie dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im sicheren Umgang mit Krananlagen, Anschlagmitteln und Lastaufnahmeeinrichtungen.
Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen und die gesetzlichen Unterweisungspflichten des Arbeitgebers zu erfüllen.
Erfahrene Ausbilder vermitteln praxisnahes Wissen, aktuelle Vorschriften der DGUV Regel 100-500 / Kapitel 2.8 sowie Verhaltensregeln für den sicheren und effizienten Kranbetrieb.
Der Kurs findet als Halbtagesveranstaltung statt und kann inhouse oder extern durchgeführt werden.
🎯 Lehrgangsziel
Nach Abschluss dieses Lehrgangs sind die Teilnehmer in der Lage:
✅ Gefährdungen bei Kranarbeiten zu erkennen und richtig zu bewerten.
✅ Lasten sicher aufzunehmen, zu transportieren und abzusetzen.
✅ Traglasttabellen korrekt anzuwenden und Handzeichen sicher zu geben.
✅ Vorschriftsmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen selbstständig durchzuführen.
✅ Angemessen auf Störungen oder technische Mängel zu reagieren.
Damit wird die jährliche Unterweisungspflicht erfüllt und ein sicherer, effizienter Kranbetrieb gewährleistet.
👷♂️ Zielgruppe
- Personen, die Brücken- und Portalkrane, Auto- und LKW-Ladekrane, Mobilkrane, sowie Säulenschwenkkrane oder ähnliches bedienen.
- Unternehmen und Personen, die ihre Unterweisungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie nach der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen müssen.
- Sie frischen ihre Kenntnisse im Umgang mit Hallenkranen auf.
- Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche im Arbeitsschutz
✔️ Zulassungsvoraussetzungen
- bestandene Erstausbildung
- Erfahrung in der Kranbedienung
- Mindestalter 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen)
📜 Abschlussqualifikation / Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung der Technikon Akademie.
Diese bestätigt die jährliche Unterweisung für Kranführer nach den geltenden Vorschriften der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.
Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitgebern.
ℹ️ Weitere Informationen
⚠️ Gesetzliche Verpflichtung:
Die jährliche Unterweisung für Kranführer ist verpflichtend gemäß
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§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz,
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§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Unterweisung bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln,
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DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4 und § 12) – jährliche Sicherheitsunterweisung,
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DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 „Betreiben von Kranen“ – Anforderungen an den sicheren Betrieb von Krananlagen.
Organisation
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📅 Dauer: ca. 0,5 Tage (Halbtagesseminar)
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🏢 Ort: Technikon Akademie oder Inhouse-Schulung im Unternehmen
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💶 Kosten: auf Anfrage (Rabatte für Gruppen möglich)
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👥 Teilnehmerzahl: maximal 12 Personen pro Schulung
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🧰 Praxisanteil: Übungen am Kran oder Simulator
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⚙️ Unterlagen: Schulungsmaterialien, Gesetzesauszüge und DGUV-Regelwerke inklusive
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📞 Kontakt:
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Telefon: +49 179 672 32 78
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WhatsApp: Jetzt Kontakt aufnehmen
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E-Mail: info@technikon-akademie.de
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🕒 Bürozeiten: Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr | Sa 10:00–16:00 Uhr
Weiteres
- Bitte bringen Sie Ihren Bedienerausweis zur Unterweisung mit.
- Wenn vorhanden, auch den Sicherheitspass mitbringen.
- Der Unternehmer erfüllt die gesetzlich geforderte Unterweisungspflicht. Eine Einweisung auf das entsprechende Arbeitsmittel muss im Unternehmen vor Ort erfolgen.
💡 Tipp: Auf Wunsch bieten wir diese Schulung auch als Inhouse-Seminar, Auffrischungstraining oder Online-Unterweisung an – ideal zur Integration in den jährlichen Sicherheitsplan des Unternehmens.