Beschreibung
Gemäß der DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind Bediener von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen verpflichtet, ihr Wissen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Dieser Kurs bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung zu absolvieren und sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand der Sicherheit und Technik bleiben.
Ziel
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmern das erforderliche Fachwissen zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen, insbesondere von Scherenarbeitsbühnen und Teleskoparbeitsbühnen, zu vermitteln und ihr Wissen aufzufrischen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss des Kurses in der Lage sein, die aktuellen Sicherheitsvorschriften und technischen Standards speziell für diese Arbeitsbühnenarten anzuwenden, um Unfälle und Gefährdungen im Arbeitsalltag zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 100-001 § 4 zu entsprechen.
Zielgruppe
Diese Unterweisung ist wichtig für Bediener:innen von Hubarbeitsgeräten nach DGUV-I 208-019 (Jährliche Wiederholungsunterweisung).
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung für Hubarbeits- und/oder Hebebühnen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Teilnahmezertifikat der Technikon Akademie.
Kostenzusatz
Bitte bringen Sie Ihren Befähigungsnachweis zur Schulung mit.