Beschreibung
Die DGUV-3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) legt fest, dass Personen, die festgelegte Tätigkeiten ausführen, regelmäßig ihre Qualifikation aufrechterhalten müssen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin kompetent und qualifiziert sind, diese Tätigkeiten durchzuführen. Dies gilt beispielsweise für Tätigkeiten im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und Geräten, Gefahrstoffen und Maschinen. Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten der Personen (EFKfft) aufrechtzuerhalten oder zu erweitern, um sicherzustellen, dass sie ihre Tätigkeiten weiterhin sicher und kompetent ausführen können.
Ziel
Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse, die im Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten DGUV-3 erworben wurden. Dieser Lehrgang sollte alle 3 Jahre durchgeführt werden. Ohne entsprechende Teilnahmebestätigung besteht im Schadensfall bei Inbetriebnahme oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen keine rechtliche Absicherung.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Teilnahmezertifikat
Kostenzusatz
Enthalten sind die Seminarunterlagen.