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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Aufrechterhaltung der Qualifikation

  • Kursstart
    Montag, 01.12.2025

  • Kursdauer

    1 Tag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • Preis pro Person
    Netto: 329,00 €
    Brutto: 391,51 €

📝 Lehrgangsbeschreibung

Laut DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind Elektrofachkräfte verpflichtet, ihre Qualifikation regelmäßig zu aktualisieren, um dauerhaft sicher und fachgerecht festgelegte Tätigkeiten ausführen zu können.

Dieser kompakte Auffrischungskurs richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, die ihre Qualifikation gemäß DGUV Vorschrift 3 auf dem aktuellen Stand halten möchten. Im Fokus stehen praxisrelevante Inhalte, aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie sicherheitstechnische Entwicklungen. So bleiben Sie fachlich kompetent und rechtlich auf der sicheren Seite.

🎯 Lehrgangsziel

Dieser eintägige Auffrischungslehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), die ihre Qualifikation gemäß DGUV Vorschrift 3 auf dem aktuellen Stand halten möchten. Der Kurs vermittelt praxisnahes Wissen zu neuen Normen, sicherheitstechnischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen. So bleiben Sie rechtlich abgesichert und technisch auf dem neuesten Stand.

👥 Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, die ihre Qualifikation gemäß DGUV Vorschrift 3 aufrechterhalten möchten. Der Kurs richtet sich insbesondere an:

  • Handwerks- und Industriepersonal mit EFKffT-Zertifikat

  • Fachkräfte im Bereich Facility Management

  • Technisches Personal in Produktion, Wartung und Instandhaltung

  • Mitarbeitende in der Haustechnik

✔️ Zulassungsvoraussetzungen

Teilnehmende müssen bereits als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifiziert sein und eine entsprechende Erstschulung nachweisen können. Die Weiterbildung dient der gesetzlich geforderten regelmäßigen Auffrischung dieser Qualifikation.

📜 Abschluss / Zertifikat

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der Technikon Akademie. Diese dient als Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung gemäß DGUV Vorschrift 3 und bestätigt die Aktualisierung Ihrer Fachkenntnisse.

ℹ️ Weitere Informationen

  • ⚠️Die jährliche Unterweisungspflicht für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten ergibt sich im wesentlichen aus:
    • § 12 ArbSchG

    • § 4 DGUV Vorschrift 1

    • TRBS 1203 (für die Erhaltung der Fachkunde)

  • Enthalten sind zudem die Seminarunterlagen. 

Kontakt
📧 E-Mail: info@technikon-akademie.de
📞 Telefon: 0179/672 32 78

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