Grundkurs Technik- Onlinekurs

Grundlagen Mechatronik

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📝 Lehrgangsbeschreibung

Wer in einem Unternehmen Karriere machen will muss sich mit dessen Thematik auskennen und sollte zumindest einige Grundlagen kennen. Auch von Mitarbeitern ohne technische Ausbildung wird vielfach technisches Verständnis erwartet, z. B. im Einkauf, Verkauf, Kundenbetreuung, Management, etc. In fast jedem Unternehmen spielt Technik eine mehr oder weniger wichtige Rolle. 

Technische Grundlagen beziehen sich auf die fundamentalen Prinzipien, Gesetzmäßigkeiten und Kenntnisse, die für die Verwendung und Anwendung von Technologie und Technik erforderlich sind. Sie bilden die Basis für die Konstruktion, Produktion, Instandhaltung und den Betrieb von technischen Systemen und Geräten.

Die technischen Grundlagen können in verschiedenen Bereichen wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Chemie und andere angewendet werden. Sie umfassen beispielsweise die Kenntnisse über Materialeigenschaften, Fertigungstechnologien, Regelungstechnik, Thermodynamik, Elektronik, Programmierung und andere.

🎯 Lehrgangsziel

Die Absolventen dieses Zertifikatslehrgangs erlangen solide Grundkenntnisse im Bereich Technik, insbesondere im Bereich Mechatronik, welcher eine Fusion von Mechanik und Elektronik darstellt. Das Ziel besteht darin, ihnen die Kompetenz zu vermitteln, aktiv an Fachgesprächen teilzunehmen, Kundenanforderungen effektiv zu verstehen und potenzielle Missverständnisse sowie Verzögerungen zu vermeiden.

👥 Zielgruppe

Teilnehmer ohne oder mit nur geringen Vorkenntnissen, z. B. aus kaufmännischen Bereichen, Neu- und Quereinsteiger.

✔️ Zulassungsvoraussetzungen

keine

📜 Abschlussqualifikation / Zertifikat

Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat der Technikon Akademie.

ℹ️ Weitere Informationen

Enthalten sind die Seminarunterlagen.

Kontakt
📧 E-Mail: info@technikon-akademie.de
📞 Telefon: 0179/672 32 78

Starten Sie noch heute – wir beraten Sie gern.


Module

Modulbeschreibung

Die Technikon Akademie bietet im Kurs "Grundlagen Mechatronik" eine umfassende Einführung in die Schlüsselkonzepte und Technologien der Mechatronik. Der Kurs ist in verschiedene Module unterteilt, die gemeinsam ein fundiertes Verständnis für die Verbindung von Mechanik, Elektronik und Informatik vermitteln. Die Module umfassen Themen wie Mechanik, Elektrotechnik, Steuerungssysteme, Sensortechnologie und Automatisierung. Die praxisorientierte Ausbildung ermöglicht den Teilnehmern, theoretisches Wissen in realen Anwendungen anzuwenden und ihre Fähigkeiten im Bereich Mechatronik zu entwickeln. Der Kurs richtet sich an Einsteiger, die eine solide Basis in diesem interdisziplinären Fachgebiet aufbauen möchten.

🧩 Module

Technische Grundlagen am Beispiel eines Diesel-Generators

Funktion eines Verbrenner- Motors

Der Verbrennungsmotor ist das Herz vieler Fahrzeuge und Maschinen, da er durch die kontrollierte Verbrennung von Kraftstoff mechanische Energie erzeugt. In einem ständigen Zyklus wird ein Luft-Kraftstoff-Gemisch im Zylinder entzündet, wodurch Druck entsteht und ein Kolben in Bewegung gesetzt wird. Diese lineare Bewegung wird über eine Kurbelwelle in eine rotierende Bewegung umgewandelt und treibt letztendlich die Antriebsräder an. Die wiederholte Ausführung dieses Prozesses in den Zylindern sorgt für eine kontinuierliche Energieerzeugung, die die Fortbewegung des Fahrzeugs ermöglicht.

Unterschied zwischen Diesel- und Otto (Benzin) Motoren

Dieselmotoren und Benzinmotoren sind zwei Haupttypen von Verbrennungsmotoren mit entscheidenden Unterschieden. Dieselmotoren verwenden Dieselkraftstoff, zünden durch Hochkompression und bieten höheres Drehmoment bei niedrigen Drehzahlen, ideal für Lastwagen und schwere Maschinen. Benzinmotoren verwenden leichteres Benzin, zünden durch Zündkerzen, erreichen höhere Drehzahlen und sind leistungsstärker bei leichteren Fahrzeugen wie Pkw. Der Wirkungsgrad variiert, wobei Dieselmotoren oft effizienter sind, und ihre Anwendungen unterscheiden sich je nach spezifischen Leistungsanforderungen.

Aufbau eines Generators und dessen Funktion

Generatoren wandeln Energie von einer Form in eine andere um und bestehen im Wesentlichen aus einer Spule, meist aus Kupferdraht, und einem Magneten. Die Bewegung des Magneten im Verhältnis zur Spule erzeugt elektrische Spannung durch elektromagnetische Induktion. Mechanismen zur Spannungs- und Frequenzregulierung sorgen für eine konstante Stromversorgung. Kühlmechanismen und Schutzvorrichtungen sind ebenfalls integriert. Generatoren finden vielfältige Anwendungen, von Kraftwerken bis hin zu Notstromaggregaten und werden durch Mechanismen wie Turbinen oder Kolben-Motoren angetrieben.

Grundlagen Elektrotechnik

Elektrotechnik beschäftigt sich mit elektrischer Energie und ihren Anwendungen. Das beinhaltet Dinge wie Schaltungen, Strom, Spannung, Magnetismus und die Nutzung von elektronischen Bauteilen. Elektrotechnik ist die Grundlage für viele Technologien, von Stromversorgung bis zu elektronischen Geräten.

Grundlagen Mechanik (Biegekräfte, Scherkräfte, Torsionskräfte, Drehmomente)

Die Mechanik beschäftigt sich mit Bewegungen und den Kräften, die sie beeinflussen. Newtons Gesetze sind Schlüsselkonzepte: Ein Objekt bleibt in Ruhe oder bewegt sich gleichmäßig, es sei denn, eine Kraft wirkt darauf. Die Masse beeinflusst, wie stark eine Kraft wirkt. Zusätzlich spielt die Wechselwirkung von Kräften eine Rolle, insbesondere bei Beschleunigungen und Impulsen. Kurz gesagt, Mechanik erklärt, warum Dinge sich bewegen und wie Kräfte diese Bewegungen beeinflussen.

Unterschied zwischen PS und Watt

Um den Unterschied zusammenzufassen: Pferdestärken sind eine ältere Einheit, die oft im Zusammenhang mit Verbrennungsmotoren, insbesondere in der Automobilindustrie, verwendet wird. Watt ist die moderne, internationale Einheit für Leistung, die in vielen verschiedenen Kontexten, einschließlich Elektrizität, angewendet wird. Wenn man die beiden Einheiten vergleichen möchte, kann man sagen, dass 1 PS ungefähr 735,5 W entspricht oder 1 kW entspricht ungefähr 1,36 PS.

Kühlsysteme

Kühlsysteme sind unverzichtbare Technologien, die für die Kontrolle und Regulierung von Temperaturen in verschiedenen Anwendungen entscheidend sind. Ob in Gebäuden, industriellen Prozessen oder Haushalten – sie sorgen dafür, dass die Dinge cool bleiben. Klimaanlagen, Kühlschränke und andere Geräte verwenden fortschrittliche Technologien, um Wärme abzuleiten und optimale Bedingungen zu schaffen. In der Welt der Motoren ist eine effiziente Kühlung besonders entscheidend. An der Technikon Akademie vertiefen unsere Experten Ihr Verständnis für Motorenkühlungssysteme. Von klassischen Verbrennungsmotoren bis zu modernen Elektromotoren – wir bieten praxisnahe Einblicke in die neuesten Technologien und Methoden zur Gewährleistung einer optimalen Temperaturregulierung. Tauchen Sie mit uns ein in die faszinierende Welt der Kältetechnik und Motorenkühlung und erwerben Sie das Wissen, das Sie für zukünftige Herausforderungen benötigen.

Bildungsurlaub

Rechtliche Pflichten und wichtige Hinweise zur Beantragung

Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

§ 1 Grundsatz
(1) Durch die Freistellung von der Arbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglicht werden.

(2) Politische Bildung soll die Fähigkeit der Arbeitnehmer fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen.

(3) Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern.

(4) Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeit festzusetzen, für deren Vorbereitung Freistellungen zu gewähren sind.


§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen (Arbeitnehmer), deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Den Arbeitnehmern werden die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten gleichgestellt.


§ 3 Freistellungsanspruch
Jeder Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen beanspruchen.

Hessen

Wie macht man den Anspruch geltend – was muss vorgelegt werden?

Die Inanspruchnahme sowie die zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs müssen der Beschäftigungsstelle schriftlich in Textform mitgeteilt werden.

Die Mitteilung sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung (§ 5 Abs. 1 HBUG).

Ist die Teilnahme an einer fünftägigen Veranstaltung mit zwei zeitlichen Blöcken beabsichtigt, ist die Freistellung vor Beginn des ersten Blocks und für beide Blöcke gleichzeitig zu stellen. Die Freistellung umfasst dann beide Blöcke.

Was muss man der Beschäftigungsstelle neben der Mitteilung in Textform noch vorlegen?

Der Beschäftigungsstelle müssen neben der Mitteilung in Textform über die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des Bildungsurlaubs noch folgende Unterlagen vorgelegt werden (§ 5 Abs. 3 HBUG):

die Anmeldebestätigung der Veranstalter*in,

den Nachweis der Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub durch die hessische Anerkennungsbehörde oder durch die Behörde eines anderen Bundeslandes - empfohlen wird eine Kopie des behördlichen Anerkennungsbescheides, der der Veranstalter*in vorliegt und

das Programm der Veranstaltung, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben.

Nach erfolgter Teilnahme ist der Beschäftigungsstelle eine Teilnahmebestätigung der Veranstalter*in vorzulegen.

Die erforderlichen Unterlagen zur Geltendmachung des Anspruchs werden von Veranstalter*innen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wichtig für eine Freistellung zur Teilnahme an einer Ehrenamtsschulung

Neben den zuvor genannten Unterlagen muss der Beschäftigungsstelle auch eine Bescheinigung darüber vorlegt werden, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine Organisation der in der Durchführungsverordnung gemäß § 1 HBUGDV genannten Bereiche „Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Tätigkeit als Jugendleiterin oder Jugendleiter“, “Altenhilfe“, „Hospizarbeit und Seelsorge“, „Sozial- und Wohlfahrtswesen“, „Bereiche des Katastrophenschutzes, insbesondere das Sanitätswesen und der Brandschutz“, „außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung“, „politische Bildungsarbeit“, „kulturelle Bildungsarbeit, „Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler“, „Sport, insbesondere die Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter“, „Umwelt- und Naturschutz“, „nachhaltige Entwicklung und internationale Zusammenarbeit“, „kirchliche und religiöse Ehrenamt“ und „rechtliche Betreuung nach § 1897 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ vorliegt.

Diese Bescheinigung benötigt die Beschäftigungsstelle, um später eine Lohnkostenerstattung beim Land Hessen geltend machen zu können.

Keine Anerkennung aus Hessen, aber aus einem anderen Bundesland?

Liegt für eine Veranstaltung keine Anerkennung als Bildungsurlaub aus Hessen aber aus einem anderen Bundesland vor, enthält das Hessische Bildungsurlaubsgesetz dazu folgende Ausnahmeregelung (§ 11 Abs. 4 HBUG):

In Hessen Beschäftigte können ihren Bildungsurlaubsanspruch auch für solche Veranstaltungen geltend machen, die nach dem Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt sind – es bedarf keiner gesonderten Anerkennung durch Hessen. Ausschlaggebend für die hessische Beschäftigungsstelle und die Geltendmachung des Anspruchs ist dann die Anerkennung aus dem anderen Bundesland.

Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche Veranstaltung die Grundvorrausetzungen aus Hessen erfüllt.

Das sind:

Eine Dauer von in der Regel fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Wobei fünf- oder mehrtägige Veranstaltungen auch auf zwei zeitliche Blöcke verteilt werden können (ein Block darf zwei Tage jedoch nicht unterschreiten) und die beiden Blöcke müssen innerhalb von acht Wochen durchgeführt werden. Die Dauer eine Veranstaltung kann auch verkürzt werden, darf jedoch drei aufeinanderfolgende Tage nicht unterschreiten.
Eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von sechs Zeitstunden (ausschließlich der Pausen, kein Einzelunterricht und keine reinen Wege- oder Fahrzeiten). Die Arbeitszeit von vier Zeitstunden darf nicht unterschritten werden und die fehlenden Zeitstunden müssen auf die übrigen Tage verteilt werden und die Veranstaltungsinhalte müssen den Grundsätzen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes genügen (siehe Querverweis "Welche Veranstaltungen werden anerkannt – welche nicht?").
Über das Vorliegen der o.a. Voraussetzungen hat die Veranstalter*in den hessischen Beschäftigten eine schriftliche Bestätigung zu erteilen.

Nur wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine Freistellung nach der Ausnahmeregelung gegenüber der Beschäftigungsstelle geltend gemacht werden. Bei der Veranstalter*in sollte daher immer konkret nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen für die ausgewählte Veranstaltung verlangt werden.

Generell sollte immer selbst nochmals geprüft werden, ob die o.a. Voraussetzungen gegeben sind, denn die schriftliche Bestätigung von der Veranstalter*in ist nicht bindend für die Beschäftigungsstelle.

Niedersachsen

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999

§ 1
Bildungsurlaub dient der Erwachsenenbildung im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes.

§ 2
(1) Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Teilnahme an nach § 10 dieses Gesetzes anerkannten Bildungsveranstaltungen. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen Freistellung von der Arbeit mindestens für die Zeitdauer nach Absatz 4 und unter Lohnfortzahlung mindestens in Höhe des nach § 5 zu zahlenden Entgelts zusteht. Dasselbe gilt, wenn dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin Freistellung nach den anderen Regelungen nur deshalb nicht zusteht, weil diese bereits für andere Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen wurde.

(2) Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind Arbeiter und Arbeiterinnen, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen gelten auch

die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen,
andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, und
Beschäftigte im Sinne von § 40 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes, die in Werkstätten für Behinderte tätig sind.
(3) Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigern Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

(4) Der Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Arbeitet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmäßig an mehr oder an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend.

(5) Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde.

(6) Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Soweit der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann verlangen, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Zustimmung nach Satz 2 in schriftlicher Form erklärt.

(7) Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob und in welchem Umfang dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin in den vorangegangenen drei Kalenderjahren und im laufenden Kalenderjahr Bildungsurlaub nach diesem Gesetz gewährt worden ist.

Nordrhein-Westfalen

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