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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Aufrechterhaltung der Qualifikation

  • Kursstart
    Montag, 01.12.2025

  • Kursdauer

    1 Tag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

  • Preis pro Person
    Regulärer Preis:
    299,00 €
    inkl. 0% USt.
    USt.-befreit

📝 Lehrgangsbeschreibung

Um das Unfallrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren, ist es unerlässlich, dass Sie als elektrotechnisch unterwiesene Person Ihr Fachwissen regelmäßig auffrischen. Die jährliche Sicherheitsunterweisung unterstützt Sie dabei, Gefahren zu erkennen und Unfälle effektiv zu vermeiden. Sie erhalten aktuelle Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsrichtlinien und technischen Standards, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Anhand aktueller Unfallstatistiken identifizieren Sie potenzielle Risikofaktoren und lernen, sicherheitskritische Verhaltensweisen zu vermeiden. So steigern Sie nicht nur die Betriebssicherheit, sondern schützen auch aktiv Ihre Gesundheit und die Ihrer Kollegen.

🎯 Lehrgangsziel

Mit der regelmäßigen Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand zu gesetzlichen Vorschriften und potenziellen Gefahren. Als EuP tragen Sie aktiv zur Reduzierung des Unfallrisikos bei und sorgen dafür, dass elektrische Betriebsmittel sicher und ordnungsgemäß funktionieren.

👥 Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person abgeschlossen haben. Es ersetzt nicht die Grundausbildung, sondern dient der Auffrischung und Vertiefung der in der Erstausbildung erworbenen Kenntnisse.

✔️ Zulassungsvoraussetzungen

Teilnehmer, die am Seminar Elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgreich teilgenommen haben.

📜 Abschlussqualifikation / Zertifikat

Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat der Technikon Akademie.

ℹ️ Weitere Informationen

⚠️Die jährliche Unterweisungspflicht für Elektrotechnisch unterwiesene Personen ergibt sich im wesentlichen aus:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Schreibt vor, dass die Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen muss.
  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Unterweisung mindestens alle sechs Monate erforderlich.
  • Enthalten sind zudem die Seminarunterlagen.

Kontakt
📧 E-Mail: info@technikon-akademie.de
📞 Telefon: 0179/672 32 78

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